Preise nach StBVV

Steuerberatervergütungsverordnung

Die Vergütungen (Gebühren und Auslagenersatz) bemessen sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die StBVV enthält für verschiedene Tätigkeiten Preistabellen, Mindestgegenstandswerte, und den Gebührenrahmen innerhalb dessen sich die Vergütungsrechnung bewegt.

Beispiel für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung:

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (ehemals Steuerkarte) Einzelveranlagung

Summe der positiven Einkünfte Euro 50.000,00

Mantelbogen und Vorsorgeaufwendungen
1-6/10 von Euro 1.098,00 (10/10 Tabelle A) also 109,80 bis 658,80

Einkünfteermittlung – Einnahmen ./. Werbungskosten
1-12/20 von Euro 1.098,00 (10/10 Tabelle A) also 54,90 bis 658,80

Auslagen 20% bis Euro 20,00

Die Rechnung für das Beispiel würde sich also zwischen Euro 219,80 und Euro 1.591,74 jeweils inklusive Umsatzsteuer bewegen.
Abweichende Vereinbarungen und/oder Pauschalvergütungen sind nach Absprache möglich.